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Über uns

Leitbild

Wir sind eine christliche Drogen- und Suchtarbeit in Hannover und im südniedersächsischen Raum mit einem konsequent suchtmittelfreien Arbeitsansatz. Wir lieben und akzeptieren den Menschen, aber nicht das Suchtmittel oder deren Konsum.

Es geht uns immer um mehr als um einen einfachen sozialen Dienst. Wir möchten echtes Leben anbieten. Deshalb teilen viele unserer Mitarbeiter ihr Leben mit den abhängigen Menschen, die wir in unsere Häuser aufnehmen. Wir bilden therapeutische Hausgemeinschaften, in denen Leben neu gelernt werden kann.

Wir tun unsere Arbeit auf der Grundlage des christlichen Glaubens, des christlichen Menschenbildes und des Evangeliums, der frohen Botschaft der Bibel.

Wir verstehen unsere Arbeit als eine Form diakonischer Gemeindearbeit und arbeiten mit vielen Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften Hannovers und Südniedersachsens zusammen. Unseren Ursprung haben wir in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptisten) Hannover.

Wir verstehen uns darüber hinaus als eine stark ehrenamtlich geprägte Arbeit.

Es ist uns wichtig, ehrenamtliches Engagement zu fördern und so mit beiden Beinen in der Realität christlicher Gemeindearbeit zu bleiben.

Unser Leitwort ist eine Aussage der Bibel, in der Jesus Christus sagt:

"Ich lebe und ihr sollt auch leben!" (Johannes-Evangelium Kapitel 14, Vers 19)

Wir glauben, dass es bei Gott keine hoffnungslosen Fälle gibt.

Wir tun unsere Arbeit fachlich so qualifiziert und gut wie möglich und versuchen Fachlichkeit und Glauben zu einander zu bekommen. Sie bilden bei uns eine Einheit.

Den Menschen verstehen wir im christlichen Verständnis als eine Einheit von Körper, Seele und Geist. Wir wollen ihm in seiner Ganzheit Hilfe sein.

Neben der therapeutischen Arbeit ist uns die abholende und motivierende Sozialarbeit sehr wichtig. Von daher nehmen die aufsuchenden Arbeiten und die niedrigschwelligen Angebote viel Raum bei uns ein.
Wir wissen von der Einzigartigkeit des Menschen und versuchen die Arbeit so würdevoll und individuell auszurichten, wie es unserem christlichen Menschenbild entspricht.



Leitbild für die Therapie, bitte hier anklicken.

Grundlagen

Wir sind ein konsequent suchtfreies Hilfsangebot.

Wir bieten eine nahtlos ineinander verzahnte Kette von Hilfsmöglichkeiten an:
Von der Straße (Streetwork) über Gefängnisarbeit, Tagestreffpunkte Bauwagen und "SOS-Bistro und mehr", Präventionsarbeit, Drogen- und Suchtberatungsstelle, einer vollstationären Clearingstation zur Orientierung und Therapievorbereitung bis hin zu 40 Plätzen für stationäre medizinische Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlungen) an zwei Standorten im Weserbergland (Schorborn und Amelith) und nachgehenden Hilfen (Ambulante Suchtnachsorge, Ambulant Betreutes Wohnen, integrative Wohnformen mit tagestrukturierenden Maßnahmen) im Anschluss an eine Therapie. Alle Bereiche dienen dem Ziel der selbstständigen und suchtfreien Lebensführung, der sozialen und beruflichen Teilhabe.

Das Neue Land versteht sich als ein sinn- und werteorientiertes Angebot auf der Grundlage des christlichen Glaubens.

Neben der substanzbezogenen Suchthilfe bietet das Neue Land auch umfassende Hilfen im Bereich neuer substanzunabhängiger Süchte, z. B. im Medienbereich (Gaming Disorder, Pornografie, etc.). 

In Hannover-Ahlem (Haus der Hoffnung) leistet das Neue Land eine Aufbauarbeit an einem jüdischen Baudenkmal mit Erinnerungskultur (u.a. Café Jerusalem) und einem integrativen Lebensmodell für nachgehende Hilfen im Anschluss an eine Therapie. 

Trägerverein

Der Verein wurde am 28.12.1971 mit dem Namen "Katakombe - Zentrum für evangelistische Gemeindearbeit" unter der Nummer 3960 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Im Jahr 1987 wurde der Verein umbenannt in "Neues Land e.V.". Der Verein ist der offizielle und rechtliche Träger des Neuen Landes.

Nachfolgend können Sie die Satzung einsehen:


Neues Land e.V., Steintorfeldstraße 11, 30161 Hannover
Vereinssatzung (registriert im Vereinsregister Amtsgericht Hannover, unter der Nr. 3960)

§ 1
Name, Eintragung im Vereinsregister, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen “Neues Land e.V.“.
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer 3960 am 28. Dezember 1971 eingetragen worden.
Der Verein “Neues Land e.V.“ ist Mitglied im “Diakonischen Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V.“ und damit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. (Diakonie Bundesverband) als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2
Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.

§ 3
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der Erziehung und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht

1. durch christlich-diakonische Bemühungen, Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ein suchtfreies
und/oder eigenständiges Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

2. durch kulturelle Veranstaltungen zur Förderung der Begegnung zwischen Menschen verschiedener Kulturen und Religionen.

Zur Zweckverfolgung unterhält der Verein Einrichtungen und Dienste
1. zur ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe,
2. zur medizinischen Rehabilitation für suchtkranke Menschen und vergleichbarer Hilfsangebote
3. zur Nachsorge für suchtkranke Menschen,
4. zur Begleitung von Menschen in besonderen sozialen oder suchtspezifischen
Schwierigkeiten,
5. für das betreute Wohnen,
6. für die Bildung von Wohngemeinschaften,
7. für Beratungsstellen,
8. für Begegnungs- und Tagungsstätten,
9. als Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsbetriebe
10. zur Hilfe zur Erziehung
11. zur Suchtprävention für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
12. für Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zur Begleitung von Menschen in finanziellen Schwierigkeiten und Überschuldung.
 

§ 4
Beteiligungen, Nebengeschäfte
1. Im Rahmen des Zwecks des Vereins nach § 3 kann der Verein Unternehmen gründen bzw. sich an ihnen unmittelbar und mittelbar beteiligen (Beteiligungen).

2. Der Verein kann alle Nebengeschäfte tätigen, die der Förderung bzw. Erreichung des Zwecks des Vereins dienlich sind.
 
3. Die vorgenannten Maßnahmen unter Nr. 1 und Nr. 2 dürfen dabei nicht gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit verstoßen.

§ 5
Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" in der jeweiligen Fassung der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Der Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6
Mitgliedschaft
Mitglied können natürliche Personen sein, die auf der Grundlage des Neuen Testamentes ihren Glauben an Jesus Christus bezeugen und juristische Personen, die den Zweck des Vereins fördern und die diakonische Grundlage seiner Arbeit zu wahren.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Aufsichtsrat zu beantragen. Sie tritt in Kraft, wenn mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung zustimmt.
Eine ruhende Mitgliedschaft ist möglich und kann vom Mitglied oder vom Vorstand
beim Aufsichtrat beantragt werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dem Mitglied ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Austritt und Ausschluss werden innerhalb Monatsfrist seit Zugang der Erklärung bzw. des Beschlusses wirksam. Ausscheidende Mitglieder haben keine Ansprüche gegen den Verein bzw. auf Vereinsvermögen oder Teile davon.

§ 7
Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe:
1. Mitgliederversammlung
2. Aufsichtsrat
3. Vorstand

§ 8
Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, die vom Vorsitzenden – im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden – des Aufsichtsrates einberufen wird.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies vom Vorstand oder Aufsichtsrat mehrheitlich verlangt wird. Gleiches gilt, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Das Verlangen ist an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates unter Angabe der Tagesordnung zu richten.
3. Die Frist zur Einladung zur Mitgliederversammlung beträgt mindestens zwei Wochen. Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen.
4. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates leitet die Mitgliederversammlung, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Sind beide verhindert, beruft die Mitgliederversammlung den Sitzungsleiter aus ihrer Mitte.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder erschienen ist.
6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern nach dem Gesetz oder dieser Satzung keine anderen Mehrheiten gefordert sind. Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht.
7. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll hat die Feststellung der Beschlussfähigkeit, den wesentlichen Ablauf der Versammlung und deren Beschlüsse zu enthalten. Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und dem von der Mitgliederversammlung ernannten Protokollführer zu unterzeichnen. Dem Protokoll ist die Anwesenheitsliste beizufügen.
8. Mindestens ein Mitglied der Mitgliederversammlung muss von einer Freikirche, die eine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bestellt worden sein.

§ 9
Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Entgegennahme und Annahme der Berichte des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Aufsichtsrates
3. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes mit Jahresabschluss und Haushaltsplanung
4. Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die allgemeine Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
5. Beschlussfassung über die Be- und Abberufung der Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Aufsichtsrates.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
7. Die schriftliche Stimmabgabe ist bei der Wahl des Aufsichtsrates, des Vorstandes, Satzungsänderung und Auflösung des Vereins möglich.
8. Bei der Wahl des Vorstandes dürfen die Kandidaten an der Wahl nicht teilnehmen.
9. Bei der Wahl des Aufsichtsrates dürfen die Kandidaten und die vollzeitlichen Mitarbeiter nicht an der Wahl teilnehmen.

§ 10
Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
2. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für den Verein ehrenamtlich tätig. Ihnen können die nachgewiesenen Aufwendungen, die auch eine Sitzungspauschale enthalten können, ersetzt werden.
3. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von 4 Jahren den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
4. Mindestens zweimal im Jahr findet eine ordentliche Aufsichtsratssitzung statt.
5. Eine außerordentliche Aufsichtsratsitzung wird einberufen, wenn 1/3 der Mitglieder des Aufsichtsrates oder ein Mitglied des Vorstandes dessen Einberufung unter Eingabe der gewünschten Tagesordnungspunkte beantragt.
6. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder erschienen ist.
7. Der Vorstand ist berechtigt an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen. Dies gilt nicht bei Personalangelegenheiten des Vorstandes.
8. Über die Sitzung des Aufsichtsrates ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das auch dem Vorstand zur Kenntnis zuzuleiten ist.
9. Der Aufsichtsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und informiert die Mitgliederversammlung darüber.

§ 11
Aufgaben des Aufsichtsrates
1. Aufsicht über den Vorstand
2. Vorschlag zur Wahl des Vorstandes und des Vorstandsvorsitzenden durch die Mitgliederversammlung
3. Erstellung und Beschlussfassung einer Geschäftsordnung für den Vorstand
4. Entgegennahme und Annahme der Berichte des Vorstandes
5. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes
6. Entlastung des Vorstandes
7. Bestellung des Abschlussprüfers.
8. Zustimmung bei Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen
9. Beschlussfassung über Verträge mit den Vorstandsmitgliedern
10. Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken.
11. Stellungnahme zu Anträgen auf Mitgliedschaft

§ 12
Vorstand
1. Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit des Vereins nach den Beschlüssen und allgemeinen Richtlinien der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat zu erlassenden Geschäftsordnung. Der Vorstand leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Er ist dabei an die Satzung, Geschäftsordnung und Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Aufsichtsrat gebunden.
2. Bestimmte Geschäfte des Vorstandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrates. Einzelheiten werden hierzu ergänzend in der vom Aufsichtsrat zu erlassenden Geschäftsordnung geregelt.
3. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus 3 Mitgliedern. Sie werden auf Vorschlag des Aufsichtsrates von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt.
4. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind 2 Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich im Sinne des § 26 BGB berechtigt.
5. Die Sitzungen des Vorstandes finden in der Regel mindestens einmal im Monat statt. Über die Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.
6. Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen sachkundige Personen einladen.
7. Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter finden regelmäßig, aber mindestens einmal im Halbjahr statt.
8. Die Vorstandsmitglieder können für ein einzelnes Rechtsgeschäft jeweils durch Beschluss des Aufsichtsrats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

§ 13
Änderung der Satzung
1. Der Entwurf einer Satzungsänderung muss in der Einladung zu der darüber beschließenden Mitgliederversammlung im Wortlaut bekannt gegeben werden. Der Einladung ist die Stellungnahme des Aufsichtsrates beizufügen. Sofern die anstehenden Änderungen nicht vom Vorstand vorgeschlagen wurden, hat dieser eine Stellungnahme abzugeben.
2. Zur Änderung der Satzung und des Zwecks des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich
3. Satzungsänderungen sind dem Diakonischen Werk anzuzeigen.

§ 14
Auflösung des Vereins
1. Der Einladung zu einer Mitgliederversammlung, in der über die Auflösung des Vereins entschieden werden soll, ist die Stellungnahme des Aufsichtsrates beizufügen. Sofern die Auflösung nicht vom Vorstand vorgeschlagen wurde, ist auch dessen Stellungnahme beizufügen. Der Auflösungsbeschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Es müssen mindestens dreiviertel der Mitglieder anwesend sein. Kommt die Anzahl der Mitglieder nicht zusammen ist nach 4 Wochen eine erneute Mitgliederversammlung anzusetzen, bei der mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss. Kommt auch diese Mitgliederzahl nicht zusammen, reicht bei der nächsten Mitgliederversammlung die tatsächliche Anwesenheit der Mitglieder.
2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

§15
Verwendung des Vereinsvermögen
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Evangelisch-Freikirchliche Gesamtgemeinde Hannover K.d.ö.R. , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Diese Fassung der Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 21.11.2020 mit der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen worden und ersetzt die bisherige Fassung vom 13.01.2012

Hannover, 21.11.2020

_________________________________________________________________

Zum Vorstand gehören:

Eberhard Ruß (Vorstandsvorsitzender, Geschäftsführer)
Andreas Loewe (stellv. Geschäftsführer)
Michael Lenzen (stellv. Geschäftsführer)

Zum Aufsichtsrat gehören:

Lothar Gehrmann (Aufsichtsratsvorsitzender)
Annerose Hasenpusch
Markus Steil

Der Verein Neues Land e.V. hat 34 Mitglieder.

Der Verein hatte folgende Vorsitzende:
Hans-Georg Börner 1971 - 1985
Siegfried Kolbe 1985 – 1986 + 1994 - 1996
Edwin Meske 1987 - 1994
Rainer Zitzke 1996 - 2012
Hans-Joachim Bode (Aufsichtsratsvorsitzender) 2012 -2016

Der Verein hatte folgende Geschäftsführer:
Eckhard Schaefer 1971 - 1979
Jochen Buhrow 1980 - 2012

Mitarbeitende

Zu Beginn unserer Arbeit (1972) waren alle Mitarbeite/Innen ehrenamtlich.

Mit dem Anspruch der Arbeit wurden vollzeitige Mitarbeitende unentbehrlich.
Im Neuen Land brauchen wir Beides:
Vollzeitige Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige.
Wichtig ist es uns, dass alle Mitarbeitende gläubige Christen sind.
 
Vollzeitige Mitarbeitende 
 
Da wir auch mit Kostenträgern und öffentlichen Förderern arbeiten brauchen alle Mitarbeitende eine für ihre Tätigkeit und Aufgabe entsprechende Qualifikation.
Als Berufsbilder kommen vor:
Dipl. Sozialarbeiter / -in
Dipl. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin
Dipl. Psychologe / Psychologin
Dipl. Pädagoge / Pädagogin
Arbeitstherapeut /-in
Arbeitserzieher /-in
Ergotherapeut /-in
Arzt/ Ärztin
Psychotherapeut /-in
Krankenpfleger /-in
 
Alle vollzeitigen Mitarbeitende benötigen fachspezifische Zusatzausbildungen.
 
Vollzeitmitarbeitende auf Zeit sind auch Personen im Bundesfreiwilligendienst (3 Plätze), AGH Maßnahmen und anderen Eingliederungsmaßnahmen.
Darüber hinaus gibt es einzelne Vollzeitmitarbeitende, die Ex-User /-innen sind oder sich durch einen eigenen Freundeskreis finanzieren.
Und es gibt auch ehrenamtlich tätige Mitarbeitende, die sich vollzeitig einbringen (sie beziehen beispielsweise eine Rente).
 
Aktuell sind im Neuen Land  70 hauptamtliche Mitarbeitende tätig, die sich auch lebens- und beziehungsmäßig in die Arbeit des Neuen Landes investieren und so unseren Gästen / Gästinnen eine Zugehörigkeit ermöglichen.
 
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
 
Im Neuen Land haben wir insgesamt ca. 60 ehrenamtliche Mitarbeitende.
Sie sind 17 – 80 Jahre alt, Männer und Frauen, Menschen mit den verschiedensten Berufen und Lebenshintergründen.
Sie gehören zu verschiedenen christlichen Kirchen und Gemeinden. Die Gemeindeverwurzelung ist uns bei allen Mitarbeitenden wichtig.
Das Neue Land ist keine Gemeinde, sondern eine missionarisch- diakonische Bewegung aus den verschiedenen Gemeinden heraus.
 
Ehrenamtliche Mitarbeit setzt Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und das Zusammenarbeiten im Team voraus. Es verlangt auch eine gewisse psychische Tragkraft und ein liebevolles Miteinander. Mitarbeitende sollten außerhalb der Mitarbeit Menschen haben, die sie seelsorgerlich oder supervisorisch begleiten.
Mitarbeitende bringen sich mit den Gaben und Fähigkeiten ein, die sie haben. Alle Gaben werden im Dienst im Neuen Land benötigt.
Das Maß der Zeit, das sie der Arbeit des Neuen Landes zur Verfügung stellen, bestimmen sie selbst. Es muss jedoch zuverlässig sein.
 
Zurzeit gibt es ehrenamtliche Mitarbeitende in allen Häusern des Neuen Landes,
im Verwaltungsteam, in der Straßenarbeit, in der Gefängnisarbeit, im Bauwagen, im SOS-Bistro, bei Computence, im Medienbereich und in unserem Haus der Hoffnung in Ahlem.
 
Weiteres siehe auch unter Mitarbeiten (zum Anklicken).

Struktur

Neues Land e. V.:

Organe des e.V.:
Mitgliederversammlung (aktuell 34 Mitglieder)
Vorstand
Aufsichtsrat
 
Geschäftsführender Vorstand:
Eberhard Ruß (Vorstandsvorsitzender)
Andreas Loewe
Michael Lenzen
 
Aufsichtsrat:
Lothar Gehrmann (Aufsichtsratsvorsitzender)
Annerose Hasenpusch
Markus Steil
 
Kernkreis:
Friedhelm und Renate Erb, Reinhard Grammlich, Anja und Michael Lenzen, Andreas Loewe, Clemens Mauser, Beate und Eberhard Ruß, Alexander Fitz, Alexander Löwens, Tobias Grote
 
Bedeutung des Kernkreises:
Beratungskreis für den Vorstand
 
Mitarbeitervertretung (MAV):
Johann Abrahams 
Nelli Ens
Viktor Vocht
 
Bereichsleitungen:
Neues Land Therapieleitung:   Eberhard Ruß
Neues Land Schorborn:   Friedhelm Erb
Neues Land Amelith:   Eberhard Ruß
Clearingstation:   Christoph und Sabine Erkens
Drogenberatungsstelle:   Tobias Grote
Fachstelle/ Suchtprävention:   Michael Lenzen
Niedrigschwelliger Bereich:   Reinhard Grammlich
Haus der Hoffnung/ Computence:   Daniel Rose
ABW - Amb. Betr. Wohnen    Eberhard Ruß
Wirtschaftsbetriebe   Clemens Mauser
QMB   Irene Mauser
Datenschutzbeauftragter   Dominique-Sebastian Schütz
Stabstellen:    
Liegenschaften - Fundraising:   Andreas Loewe
Personalbüro - Verwaltung:   Siegbert und Gaby Schkalee
     

 

Stand: Mai 2021

Mitgliedschaften

Der Trägerverein Neues Land e. V. ist Mitglied in folgenden Organisiationen, Dachverbänden und Vereinen:
 
Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Hannover    
Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Hannover    
     
Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen in Niedersachsen (ELAS)    Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen Deutschland (ACL)
Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen in Niedersachsen (ELAS)   Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen Deutschland (ACL)
 
     

 
   deQus


 
  Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V. (deQus)

Vernetzung

Als christliche Suchthilfe arbeiten wir nicht allein auf der Welt.
Wir brauchen Ergänzung und Vernetzung und wir sind dankbar, wo wir sie erleben.

Wir arbeiten zusammen mit den Sozialleistungsträgern unserer "Klienten", also mit den Rentenversicherungsanstalten, den Krankenkassen, den kommunalen Sozialämtern und den Job-Zentren.

Wir arbeiten zusammen mit anderen Fachstellen, Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Therapiestätten, mit der Justiz und mit Drogenentzugsstationen.
Wir sind vernetzt mit allen Drogentherapiezentren in Niedersachsen in der Landesstelle für Suchtfragen (NLS).
Wir sind innerhalb der Region Hannover vernetzt mit allen Drogen- und vielen Wohnungslosenhilfseinrichtungen in Arbeitskreisen, u.a. AK Sucht und Drogen und im Runden Drogentisch Hannover.
Wir gehören zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL) und arbeiten dort mit ca. 30 christlichen Therapiestätten zusammen.

Alle unsere Hilfsangebote sind untereinander vernetzt. Unsere Hilfsangebote arbeiten als eine nahtlos ineinander verzahnte Kette von Hilfsmöglichkeiten, von der Straße bis zur Nachsorge und darüber hinaus.

Unter Links finden Sie außerdem eine Reihe verschiedener Internetlinks von Partnern, Verbänden, Freunden etc. des Neuen Landes.

Geschichte

Unsere Arbeit begann 1965 in Hannover und zwar in der christlichen Teestube "Katakombe", der ersten christlichen Teestubenarbeit in Deutschland.

Hier kamen wir mit vielen Menschen ins Gespräch über Gott und die Welt. Unter ihnen waren zunehmend drogenabhängige junge Menschen. Wir wussten wollten ihnen gerne helfen und gründeten 1972 eine christliche Lebensgemeinschaft, die wir "Neues Land" nannten. Hier sollten sie frei von Drogen eine echte Lebenschance und neues Land unter ihre Füße bekommen.
Unsere Lebensmitte war und ist der gemeinsame Glaube an Jesus Christus und die Liebe zum Nächsten.
Aus der Lebensgemeinschaft des Neuen Landes heraus entstanden alle Arbeitsbereiche des Neuen Landes, die wir heute haben und die auf dieser Homepage vorgestellt werden.
Unsere geistliche Heimat ist die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hannover.
Nachstehend können Sie unsere Geschichte, chronologisch geordnet, nachvollziehen:
Chronologie Neues Land
 
Unsere Geschichte – unsere Entwicklung
1965
Start der ersten christlichen Teestubenarbeit in Deutschland "Katakombe", Hannover, Marienstr. 100, später Dieterichsstr. 6 bis 1977
1971
Vereinsgründung ("Katakombe – Zentrum für evangelistische Gemeindearbeit e.V.", später umbenannt in "Neues Land e.V."
1972
Beginn der Arbeit "Neues Land" (Februar) in Hannover, Ellernstr. 22 bis 1977
1977
Umzug "Neues Land", nach Hannover, Walderseestraße 15 bis 1989
 
1979
Eröffnung der "Katakombe" Podbielskistr. 71, Außenstelle des Neuen Landes für Beratung plus Buchladen bis 1998
 
1980
Die "Drogenmannschaft" beginnt ihre Tätigkeit (Streetwork).
 
1981
Januar - Beginn der Therapiearbeit in Schorborn/Solling
17. Juni – 1. "Tag der Begegnung"
In Hannover, Lange-Hop-Str. 44: Eröffnung des Gästehauses, später Auffanghaus, ab 1993 Schwerpunkt für drogenabhängige Frauen
 
1984
Schorborn – Kauf des Fachwerkhauses für Café, Adaptionsphase und Mitarbeiterwohnung
 
1986
Erweiterung durch das Haus "Am Rotdorn 6", Hannover Nachsorgehaus, ab 1992 auch Sitz des Leiters
 
1988
Der "BAUWAGEN" beginnt seine Tätigkeit in Hannover unter der Raschplatzhochstraße hinter dem Hbf
 
1989
Start der Arbeit in dem Haus Hannover, Steintorfeldstraße 11 Auffanghaus für drogenabhängige Männer + Drogenberatungsstelle + Notschlafplätze
1989
Anmietung des Forsthauses Schorborn, 1995 Kauf, 1996 Start der Sanierungsarbeiten
 
1990
Eröffnung der medizinischen Ambulanz, Steintorfeldstr. 11
 
1991
April - Das 2. Therapiehaus des Neuen Landes wird in Amelith eröffnet
 
1992
08.02. – Jubiläumsfeier 20 Jahre "Dein Reich komme…" (Südstadt- Gemeinde)
 
1993
Erweiterung der Bauwagenarbeit durch drei Container
 
1994
1. "Summer-in-the-City" – Einsatz in der Drogenszene Hannovers
 
1995
Erweiterung der Arbeit in Amelith durch Ankauf des Hauses.
Lange Str. 36 für die Adaptionsphase der Therapie
 
1997
15.02. – Jubiläumsfeier 25 Jahre "Leben pur" (Südstadtgemeinde)
01. Mai - Start des "SOS-Bistro", Steintorfeldstr. 4 A, Hannover
Randgruppenbistro zu Selbstkostenpreisen, Gutscheinaktion "Haste mal    'ne Mark?"
 
1998
Kauf der zweiten Haushälfte in Amelith
 
2000
Einweihung des Turmhauses Amelith als Nachsorgehaus vor Ort
Einweihung des Nachsorgehauses "Long hope" in Hannover, Lange-Hop-Str. 44 A
2001
Fertigstellung und Neu-Einweihung des Forsthauses Schorborn
Gründung der "Stiftung Neues Land"
Beginn der Russischen Arbeit
2002
09.02. - Jubiläumsfeier 30 Jahre "Hoffnung leben" (Gemeinde Walderseestraße)
Einweihung "Hof-Café Amelith"
Dachbodenausbau Steintorfeldstr. 11
Start des "Neuland-Shuttle"
2003
10.09. Ersteigerung des ehemaligen Mädchenhauses der Israelitischen Gartenbauschule in Ahlem
10.10. – Start mit den NL@home-Abenden in Hannover
2004
Beginn des Projektes "computence"
1. Tag der offenen Tür in Ahlem - wir verzeichnen 400 Besucher
06.09. – Start des Kindercafés in Schorborn
24.09. - Grundsteinlegung für die Frauentherapie + Einweihung der neuen Kellerräume (Andachts- und Freizeiträume) in Amelith
03.12. – Einweihung der neuen Veranda in Schorborn
2005
Einweihung der ersten Wohneinheit in Ahlem
Holzhackschnitzel-Heizanlage in Amelith
Ersteigerung der Schlachterei-Lange Grund in Schorborn für Werkstätten
Ein Mini-Shuttle für die Streetwork
Start der Frauentherapie
2006
1. Frühlingsfest in Amelith
25.05. – Jubiläumsfeier 25 Jahre Schorborn "Mit ganzem Herzen"
Einweihung der Stadtteilberatung Ahlem (läuft bis 2008)
Einweihung "Raum der Stille"
2007
Glaube – Hoffnung – Liebe – 35 Jahrfeier 09.02.07 - Hannover (Walderseegemeinde)
01.05. – 10 Jahre "SOS-Bistro" + Start rauchfrei / 30.11. – 20 Jahre Bauwagen
2008
Start von "Return – Fachstelle für exzessiven Medienkonsum" (bis Sept. 2011) in Ahlem
Fertigstellung des Café-Raumes von "Café Jerusalem" in Ahlem
06.07. "Running to Ahlem" – Michael Siebert läuft einen Ultra-Langlauf (120km) von Amelith nach Ahlem zugunsten des weiteren Ausbaus des "Hauses der Hoffnung"
September Eine 150.000 Euro-Spende für einen Aufzug im" Haus der Hoffnung" geht ein. Ein Wunder vor unseren Augen!
 
2009
20./21.06.2009 Einweihung des "Raumes der Erinnerung" und Inbetriebnahme der neuen Wohneinheit im
2. Obergeschoss (über dem Café Jerusalem) in Ahlem
2010
09.05. Einweihung "Café Jerusalem" in Ahlem
2013
01.02. Einweihung der vier Nachsorgewohnungen im Dachgeschoss des Hauses und Einweihung des Seminarraumes und des PC-Raumes für das Projekt Computence in Ahlem
20./21.09. Jubiläumsfeier 10 Jahre "Haus der Hoffnung".
Das "Haus der Hoffnung" ist Start und Ziel für die Benefiz-Fahrradtour "Hoffnover-Runde" mit 125 Teilnehmern für die Nachsorgearbeit in Ahlem.
2014
19./20.09. Einweihung der letzten Wohneinheit für das Integrative Lebensmodell im 2. Stock des Hauses,
Start von CompuTence mit regelmäßiger Nutzung des EDV Schulungsraumes,
Einweihung der 12 Stelen auf dem Außengelände,
Abschluss der Sanierung der Loggien,
Die Hoffnover 2.0 – Runde steigt als Benefizrunde für die Nachsorge in Ahlem
2016
29.02. Eröffnung Fachstelle computence gefördert durch Aktion Mensch für eine Personalstelle
26.05. Einweihung der Arbeitstherapeutischen Werkstätten Schorborn, Lange Grund 4
09.11. Lothar Gehrmann ist neuer Aussichtsratvorsitzender
01.01. Ankauf der Bistro-Hauses Hannover, Steintorfeldstraße 4 A
2017
01.01. Die ACL-Geschäftsstelle befindet sich im Neuen Land mit Frieda Penner als Mitarbeterin
08.04. Start des Flohmarktprojektes mit Detlef Mücke