Stiftung Neues Land
Wir freuen uns, Ihnen mit der Stiftung Neues Land eine Möglichkeit zur besonders steuerbegünstigten Weitergabe von Spenden in das Neue Land zu geben.
Wenn Sie es mit uns im Neuen Land besonders gut meinen und uns unterstützen möchten, können Sie bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr steuerbegünstigt in den Vermögensstock der Stiftung einzahlen. Dieser Betrag gilt pro Person (für Verheiratete pro Ehegatte). Die Spenden können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ihre entsprechende Spende zahlen Sie bitte auf das folgende Konto ein:
Stiftung Neues Land
Spar- und Kreditbank
IBAN: |
DE73 5009 210 0000 150 7907
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BIC: |
GEN0DE51BH2
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Die Einzelspende sollte jedoch mindestens 1.000 Euro betragen. Rückwirkend zum 01.01.2007 wurde der Höchstbetrag für den Steuerabzug auf 20 % vom „Gesamtbetrag der Einkünfte“ heraufgesetzt.
Ihre Spende an die Stiftung Neues Land erhöht das Stiftungsvermögen und ermöglicht uns im Neuen Land eine größere Unabhängigkeit vom Staat und von öffentlichen Zuschüssen. Damit helfen Sie, die Arbeit des Neuen Landes auf eine sichere und solide Grundlage zu stellen. Wir sind sehr dankbar, wenn Sie diese Form der Unterstützung wählen.
Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftung Neues Land auch mit einem Verwendungszweck (z.B. "Ahlem" oder "Frauentherapie") versehen. Sie fördern damit direkt das von Ihnen angegebene Projekt. Spenden ohne Verwendungszweck geben uns die Möglichkeit, sie verantwortlich gerade da einzusetzen, wo Geld gebraucht wird!
Die "Zuwendungsbestätigung" für Ihre Spende an die Stiftung erhalten Sie im Januar des folgenden Jahres, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf.
Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Gaby Schkalee in unserer Buchhaltung (Tel. 0511 / 604 06 60).
Vielen Dank!!!