logo nl

 
Kostenlose Beratung:
0511 / 33 61 17 - 30
E Mail
youtube instagram facebook

logo nl hp2

 
Kostenlose Beratung:
0511 / 33 61 17 - 30
E Mail
youtube instagram facebook

Nachgehende Hilfen

Mit Abschluss der stationären Therapie ist es für manche noch schwierig in den Alltag zurückzukehren und alleine mit den neuen Herausforderungen umzugehen. Uns ist es daher wichtig auch nach der Therapie geeignete Hilfen anbieten zu können, so dass wir ein vielseitiges Nachsorgeangebot entwickelt haben. Neben der ambulanten Suchtnachsorge und dem Ambulant Betreuten Wohnen bieten wir auch eine integrative Wohnform an. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Möglichkeiten der Nachsorge im Rahmen des Neuen Landes informieren.

Ambulante Suchtnachsorge

Im Anschluss an die stationäre Rehabilitation ist für die nachhaltige Sicherung des Therapieerfolges in der Regel die Durchführung einer ambulanten Suchtnachsorge erforderlich, ggf. besteht auch die Notwendigkeit einer ambulanten Weiterbehandlung. Die erforderlichen Maßnahmen der ambulanten Nachsorge oder Weiterbehandlung werden nach der stationären Rehabilitation rechtzeitig mit den Rehabilitanden abgeklärt und nahtlos eingeleitet.

Für Rehabilitanden, die sich nach der stationären Rehabilitation im Umfeld der Therapiestandorte ansiedeln oder im Rahmen eines betreuten Wohnens mit Tagesstätte weiterhin in der Einrichtung bleiben, besteht seitens des Neuen Landes ein eigenes Angebot der ambulanten Suchtnachsorge.

Als Nachsorgeleistung wird von uns in der Regel 14-tägig eine cleanorientierte Nachsorgegruppe angeboten, in der die Teilnehmer mit fachlicher Begleitung Übergangsprobleme bei der Verselbständigung und Teilhabe bearbeiten können. Dazu gehören z.B. Problembewältigung am Arbeitsplatz, der Umgang mit Arbeitslosigkeit, Berufs- und Arbeitsfindung, die Gestaltung der Freizeit, der Umgang mit Medien, die Klärung von Partnerschaftsfragen und Beziehungskonflikten. Es geht für die Teilnehmer darum, die in der stationären Rehabilitation erworbenen Einsichten und Verhaltensweisen anzuwenden und weiterzuentwickeln sowie rückfallgefährdende Situationen und Krisen angemessen zu bewältigen. Die Nachsorgeteilnehmer erhalten Hilfestellung beim Aufbau stabiler sozialer Kontakte und eines neuen, suchtmittelfreien Freundeskreises. Die fachlichen Interventionen seitens der Mitarbeiter zielen darauf ab, die Teilnehmer anzuleiten, sich gegenseitig zu unterstützen (Hilfe zur Selbsthilfe) bei den Eingliederungsschwierigkeiten, bei der Erhaltung der Abstinenz und Festigung der Abstinenzmotivation, bei der beruflichen Integration und dem Aufbau eines neuen suchtmittelfreien Lebensstils.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Gruppengesprächen werden bei Bedarf Einzelgespräche und Beratung, seelsorgerliche Betreuung und auch weitere sozialarbeiterische Hilfen als Nachsorgeleistungen angeboten. Zu den weiteren Hilfen gehören auch die Vorbereitung und die Unterstützung der Rehabilitanden für den Erwerb oder Wiedererwerb einer Fahrerlaubnis (Führerschein), um die beruflichen Wiedereingliederungschancen zu verbessern.

Zu Beginn verpflichten sich die Teilnehmer mit einem „Nachsorgevertrag“ zur Teilnahme an den Gruppengesprächen und den individuell vereinbarten Einzelgesprächen sowie zu Kontrollen der Suchtmittelfreiheit (Alkohol- und Drogenscreening). Ergänzend zu den Gruppen- und Einzelgesprächen bieten wir den Nachsorgeteilnehmern zur Teilhabeförderung und Rückfallprophylaxe vielfältige Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung und zum ehrenamtlichen Engagement.

Cleane Ehemalige können weiter an der Gemeinschaft und den Freizeitaktivitäten der Therapieeinrichtung teilnehmen und sich ehrenamtlich als Ex-User engagieren und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Neuen Landes mitwirken, zum Beispiel in den Clean-Cafés in Schorborn und Amelith oder in der Präventionsarbeit an Schulen.

Die Dauer der ambulanten Suchtnachsorge wird flexibel gestaltet und individuell vereinbart, als Richtwert besteht eine Dauer von 6 bis 12 Monaten.

Rehabilitanden, die im Anschluss an die stationäre Rehabilitation ihren Wohnsitz in Hannover haben, können ein adäquates Nachsorgeangebot durch das Neue Land in Hannover in Anspruch nehmen.

Ambulant Betreutes Wohnen

thumb Nachsorge SchorbornDie Leistungen der ambulanten Suchtnachsorge werden in Kombination mit Ambulant Betreutem Wohnen angeboten. ABW-Hilfen (Assistenzleistungen) werden gewährt für Nachsorgeteilnehmer, die extern in selbst angemieteten Wohnräumen wohnen (eigene Häuslichkeit) und die zusätzlich zum Suchtnachsorgeangebot weitere Unterstützung und Hilfen zur Alltagsbewältigung und zum Erreichen und Erhalten einer selbständigen Lebensführung benötigen.

Teilnehmer im Ambulant Betreuten Wohnen können bei Bedarf auch das Modul der Tagesstätte in Anspruch nehmen.

Integratives Wohnen

Das Nachsorgehaus in SchorbornDas Nachsorgehaus in SchorbornAn allen drei Standorten bieten wir Betroffenen im Anschluss an ihre Therapie die Möglichkeit, Wohnraum vor Ort in Anspruch zu nehmen, um noch in den gemeinschaftlichen Strukturen eingebunden zu sein. Dies geschieht grundsätzlich in Verbindung mit Ambulant Betreutem Wohnen. Dafür stehen insgesamt bislang 34 Plätze (12 Plätze in Hannover, insgesamt 22 Plätze in Schorborn und Amelith) zur Verfügung. Auch hier geht es uns darum, einen Rahmen zu schaffen, um die eigene Abstinenz zu festigen, sich weiterhin zu stabilisieren und in der Therapie Gelerntes umzusetzen. Aufgrund diverser Einschränkungen (Langzeitarbeitslosigkeit, Schulden, körperliche und psychische Beeinträchtigungen, Suchtdruck, ...) bietet diese Wohnform einen Schutzraum, um in Ruhe ein Zuhause aufzubauen, Tagesstruktur einzuüben, Arbeit oder Ausbildung zu finden und Wiedereingliederungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

„Ich habe gemerkt, dass ich nach der Therapie einfach noch nicht fertig war und mehr Stabilität gebraucht habe. Dadurch dass ich in Amelith geblieben bin, musste ich nicht wieder bei Null anfangen. Ich kannte die Leute hier und sie kannten mich. Ich habe die Möglichkeit, nun weiterhin an meinen Themen zu arbeiten und habe mit meiner Ausbildung noch eine neue Perspektive.“ (Manuela, Integratives Wohnen in Amelith)

Das Haus der Hoffnung, Hannover-AhlemDas Haus der Hoffnung, Hannover-AhlemSeit dem 01.07.2012 bieten wir das Integrative Lebensmodell für ehemals drogen- bzw. abhängigkeitskranke Menschen im Haus der Hoffnung, Wunstorfer Landstr. 5, 30453 Hannover-Ahlem, in Verbindung mit Ambulant Betreutem Wohnen an. Wie auch in unseren Therapieeinrichtungen wohnen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Neuen Landes mit im Haus und bilden zusammen eine Hausgemeinschaft. Für ehemals medienabhängige Betroffene gibt es hier ein spezifisches Stufenmodell und Konzept mit dem Ziel der Einübung einer gesunden Mediennutzung (Medienmündigkeit).

„Ich habe mich damals für das Haus der Hoffnung entschieden, weil es mir wichtig war, das, was ich in der Therapie gelernt habe, zu festigen und erstmal noch in einem geschützten Rahmen zu wohnen. In dieser Zeit waren für mich die Gemeinschaft im Haus und in der WG sehr besonders.“ (Martin, Integratives Wohnen im Haus der Hoffnung in Hannover)

Der Garten am Haus der Hoffnung, Hannover-AhlemDer Garten am Haus der Hoffnung, Hannover-AhlemDie Zeit dieser Maßnahme kann von einem bis viele Jahre individuell gestaltet und verlängert werden. Ambulante Suchtnachsorge und Ambulant Betreutes Wohnen werden mit dem Integrativen Lebensmodell entsprechend verknüpft und mit angeboten.

Hilfe in besonderen Wohnformen (HBW) und Tagesstätte

thumb Gemeinsamer Baueinsatz mit Helfenden aus der Nachsorge Schorborn und Amelith im Haus der HoffnungDie Leistungen der ambulanten Suchtnachsorge können in den Therapiehäusern auch kombiniert mit Hilfen in besonderen Wohnformen und dem Angebot einer Tagesstätte in Anspruch genommen werden.

Die betreuten internen Wohnplätze und tagesstrukturierenden Maßnahmen werden insbesondere für Betreute vorgehalten, die diesen weiteren Zwischenschritt und Schutzrahmen aufgrund persönlicher Instabilität und eher geringer sozialer und beruflicher Ressourcen noch benötigen - zur Verbesserung der Alltagskompetenzen, zur Förderung der Teilhabe, zur Rückfallprophylaxe und um sich darüber hinaus positiv als Ex-User in der Einrichtung zu engagieren.

Zu den Angeboten der Tagesstätte gehören: Entwickeln und Verbessern von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Arbeitstraining, Beschäftigungs-, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Entwicklung von Perspektiven im Bereich Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit sowie deren Umsetzung, Förderung sozialer Kompetenzen, Freizeitaktivitäten und Sportangebote, ehrenamtliche Mitarbeit, Teilnahme am Leben in der Hausgemeinschaft (Mahlzeiten, Feste, Feiern, Andachten usw.), Teilnahme an kulturellen und gottesdienstlichen Veranstaltungen…

Die Leistungen und die Dauer der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung (ABW oder HBW und Tagesstätte) orientieren sich an den Problemlagen bzw. am Hilfebedarf. Leistungsträger für die Eingliederungshilfe sind die Kommunen.

Gesetzliche Grundlage für die Hilfegewährung ist § 102 i.V. m. § 113 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe). Es bestehen entsprechende Leistungsvereinbarungen nach den §§ 123 ff. SGB IX.