Nachgehende Hilfen
Mit Abschluss der stationären Therapie ist es für manche noch schwierig, in den Alltag zurückzukehren und alleine mit den neuen Herausforderungen umzugehen. Uns ist es daher wichtig, auch nach der Therapie geeignete Hilfen anbieten zu können, so dass wir ein vielseitiges Nachsorgeangebot entwickelt haben. Die Angebote umfassen wahlweise eine noch weiterführende ambulante Betreuung, Leben in therapeutischer Gemeinschaft und Beschäftigungsangebote.
Bei allen Nachsorgeleistungen wird eine 14-tägige cleanorientierte Nachsorgegruppe angeboten, in der die Teilnehmer mit fachlicher Begleitung Übergangsprobleme bei der Verselbständigung und Teilhabe bearbeiten können. Dazu gehören z.B. Problembewältigung am Arbeitsplatz, der Umgang mit Arbeitslosigkeit, Berufs- und Arbeitsfindung, die Gestaltung der Freizeit, der Umgang mit Medien, die Klärung von Partnerschaftsfragen und Beziehungskonflikten. Es geht für die Teilnehmer darum, die in der stationären Rehabilitation erworbenen Einsichten und Verhaltensweisen anzuwenden und weiterzuentwickeln sowie rückfallgefährdende Situationen und Krisen angemessen zu bewältigen. Die Nachsorgeteilnehmer erhalten Hilfestellung beim Aufbau stabiler sozialer Kontakte und eines neuen, suchtmittelfreien Freundeskreises. Die fachlichen Interventionen seitens der Mitarbeiter zielen darauf ab, die Teilnehmer anzuleiten, sich gegenseitig zu unterstützen (Hilfe zur Selbsthilfe) bei den Eingliederungsschwierigkeiten, bei der Erhaltung der Abstinenz und Festigung der Abstinenzmotivation, bei der beruflichen Integration und dem Aufbau eines neuen suchtmittelfreien Lebensstils. Regelmäßige Urinkontrollen gehören zum Konzept dazu.
Zusätzlich zu den Gruppengesprächen werden Einzelgespräche und auch weitere sozialarbeiterische Hilfen als Nachsorgeleistungen angeboten. Zu den weiteren Hilfen gehören auch die Vorbereitung und die Unterstützung für den Erwerb oder Wiedererwerb einer Fahrerlaubnis (Führerschein), um die beruflichen Wiedereingliederungschancen zu verbessern.
Nach einer abgeschlossenen Therapie im Neuen Land können Betroffene den Schutzraum der therapeutischen Gemeinschaft an allen drei Standorten noch weiter in Anspruch nehmen.
Die betreuten internen Wohnplätze mit tagesstrukturierenden Gruppen- und Freizeitangeboten schaffen einen stabilisierenden Übergang in die Eigenständigkeit und dienen zur Verbesserung der Alltagskompetenzen und Rückfallprophylaxe. Außerdem bieten sie: Förderung sozialer Kompetenzen, Freizeitaktivitäten und Sportangebote, ehrenamtliche Mitarbeit, Teilnahme am Leben in der Hausgemeinschaft (Mahlzeiten, Feste, Feiern, Andachten usw.), Teilnahme an kulturellen und gottesdienstlichen Veranstaltungen.
Darüber hinaus können sich die Bewohner positiv als Ehemalige in der Einrichtung engagieren. In der Regel wird der Antrag bereits innerhalb der Therapiezeit gestellt. Die Länge der Maßnahme kann individuell angepasst und durch die Bedarfsermittlung regelmäßig neu ermittelt werden.
Sowohl bei der Hilfe in besonderer Wohnform im Neuen Land als auch ambulant aus der eigenen Häuslichkeit kann die Tagesstätte an allen drei Standorten in Anspruch genommen werden. Betroffene können in unterschiedlichen Bereichen mitarbeiten und durch feste Beschäftigungszeiten eine geregelte Tagestruktur bekommen. Als Belastungserprobung und gabenorientierte Förderung hilft die Tagesstätte der weiterführenden beruflichen Perspektive und Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt.
Zu den Angeboten der Tagesstätte gehören: Entwickeln und Verbessern von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Arbeitstraining, Beschäftigungs-, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Entwicklung von Perspektiven im Bereich Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit sowie deren Umsetzung.
Die Länge der Maßnahme kann individuell angepasst und durch die Bedarfsermittlung regelmäßig neu ermittelt werden.
Für viele Betroffene der Hilfe in besonderer Wohnform bedarf es eines guten Übergangs in den eigenen Wohnraum. Auch wenn Betroffene eine eigene Wohnung finden, können sie bei Bedarf noch Einzel- und Gruppengespräche in Anspruch nehmen, um sich in verschiedenen Lebensbereichen stabilisieren zu können. Dazu dient das Ambulant Betreute Wohnen an allen drei Standorten. Wir kommen bei Bedarf in die eigene Häuslichkeit und unterstützen weiterhin sowohl in alltäglichen und lebenspraktischen Bereichen als auch bei dem ganzen Schriftkram auf dem Weg zu einer selbständigen Lebensführung. Teilnehmer im Ambulant Betreuten Wohnen können bei Bedarf auch das Modul der Tagesstätte in Anspruch nehmen.
Die Länge der Maßnahme kann individuell angepasst und durch die Bedarfsermittlung regelmäßig neu ermittelt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Hilfegewährung ist § 102 i.V. m. § 113 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe). Es bestehen entsprechende Leistungsvereinbarungen nach den §§ 123 ff SGB IX.
Kontakt:
Michael Lenzen
Mobil: 0157 80493047
E-Mail: