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Ambulante Suchtnachsorge

Im Anschluss an die stationäre Rehabilitation ist für die nachhaltige Sicherung des Therapieerfolges in der Regel die Durchführung einer ambulanten Suchtnachsorge erforderlich, ggf. besteht auch die Notwendigkeit einer ambulanten Weiterbehandlung. Die erforderlichen Maßnahmen der ambulanten Nachsorge oder Weiterbehandlung werden nach der stationären Rehabilitation rechtzeitig mit den Rehabilitanden abgeklärt und nahtlos eingeleitet.

Für Rehabilitanden, die sich nach der stationären Rehabilitation im Umfeld der Therapiestandorte ansiedeln oder im Rahmen eines betreuten Wohnens mit Tagesstätte weiterhin in der Einrichtung bleiben, besteht seitens des Neuen Landes ein eigenes Angebot der ambulanten Suchtnachsorge.

Als Nachsorgeleistung wird von uns in der Regel 14-tägig eine cleanorientierte Nachsorgegruppe angeboten, in der die Teilnehmer mit fachlicher Begleitung Übergangsprobleme bei der Verselbständigung und Teilhabe bearbeiten können. Dazu gehören z.B. Problembewältigung am Arbeitsplatz, der Umgang mit Arbeitslosigkeit, Berufs- und Arbeitsfindung, die Gestaltung der Freizeit, der Umgang mit Medien, die Klärung von Partnerschaftsfragen und Beziehungskonflikten. Es geht für die Teilnehmer darum, die in der stationären Rehabilitation erworbenen Einsichten und Verhaltensweisen anzuwenden und weiterzuentwickeln sowie rückfallgefährdende Situationen und Krisen angemessen zu bewältigen. Die Nachsorgeteilnehmer erhalten Hilfestellung beim Aufbau stabiler sozialer Kontakte und eines neuen, suchtmittelfreien Freundeskreises. Die fachlichen Interventionen seitens der Mitarbeiter zielen darauf ab, die Teilnehmer anzuleiten, sich gegenseitig zu unterstützen (Hilfe zur Selbsthilfe) bei den Eingliederungsschwierigkeiten, bei der Erhaltung der Abstinenz und Festigung der Abstinenzmotivation, bei der beruflichen Integration und dem Aufbau eines neuen suchtmittelfreien Lebensstils.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Gruppengesprächen werden bei Bedarf Einzelgespräche und Beratung, seelsorgerliche Betreuung und auch weitere sozialarbeiterische Hilfen als Nachsorgeleistungen angeboten. Zu den weiteren Hilfen gehören auch die Vorbereitung und die Unterstützung der Rehabilitanden für den Erwerb oder Wiedererwerb einer Fahrerlaubnis (Führerschein), um die beruflichen Wiedereingliederungschancen zu verbessern.

Zu Beginn verpflichten sich die Teilnehmer mit einem „Nachsorgevertrag“ zur Teilnahme an den Gruppengesprächen und den individuell vereinbarten Einzelgesprächen sowie zu Kontrollen der Suchtmittelfreiheit (Alkohol- und Drogenscreening). Ergänzend zu den Gruppen- und Einzelgesprächen bieten wir den Nachsorgeteilnehmern zur Teilhabeförderung und Rückfallprophylaxe vielfältige Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung und zum ehrenamtlichen Engagement.

Cleane Ehemalige können weiter an der Gemeinschaft und den Freizeitaktivitäten der Therapieeinrichtung teilnehmen und sich ehrenamtlich als Ex-User engagieren und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Neuen Landes mitwirken, zum Beispiel in den Clean-Cafés in Schorborn und Amelith oder in der Präventionsarbeit an Schulen.

Die Dauer der ambulanten Suchtnachsorge wird flexibel gestaltet und individuell vereinbart, als Richtwert besteht eine Dauer von 6 bis 12 Monaten.

Rehabilitanden, die im Anschluss an die stationäre Rehabilitation ihren Wohnsitz in Hannover haben, können ein adäquates Nachsorgeangebot durch das Neue Land in Hannover in Anspruch nehmen.