Das Ziel der Clearingstation ist es, Betroffene bei ihrer Entscheidungsfindung für ein drogen- und suchtmittelfreies Leben zu unterstützen. Hier finden sie nicht nur persönliche Akzeptanz, Geborgenheit und Anerkennung und damit einen Raum, in dem sie zur Ruhe kommen können, sondern auch ein vielfältiges Erfahrungs-, Orientierungs- und Lernfeld, um wieder entscheidungsfähig zu werden.
Die vorhandene Ausstiegsmotivation soll genutzt, gefördert und der Weg in ein suchtfreies Leben geebnet werden. Das schließt in der Regel die Vermittlung in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung oder andere weiterführende Hilfen ein. Durch eine therapievorbereitende Maßnahme und ersttherapeutische Schritte während des Aufenthaltes ist eine intensivere Vorbereitung für eine nachhaltig erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung möglich.
Die Clearingstation ist eine ausstiegsorientierte Einrichtung, so dass eine Aufnahme in der Regel nach einer abgeschlossenen Entgiftungsbehandlung möglich ist. Personen, die neben ihrer Drogen- oder Medienabhängigkeit unter einer Psychose oder einer anderen psychiatrisch indizierten Krankheit oder einer sonstigen speziellen Behinderung leiden, können – je nach Schweregrad und Behandlungsstatus – im Einzelfall aufgenommen werden.
Da wir eine stationäre Maßnahme nach §67 SGB XII sind, ist das eigene Einkommen (Bürgergeld, Rente, Krankengeld, etc.) bis zu einem gewissen Satz einzusetzen. Dabei bleibt ein monatlicher Taschengeldbetrag in Höhe von ca. 150€ zur Verfügung. Zudem sind Ausgänge aufgrund der zentralen Lage innerhalb Hannovers zum eigenen Schutz nur in Begleitung eines Mitarbeiters möglich.
Sollten Fragen zu unserem Angebot bestehen, können Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle unter 0511 / 336117-30 wenden.
Den aktuellen Flyer der Clearingstation können Sie hier herunterladen.